Milliardenverluste durch Wegfall des „Soli“
AWO fordert Wiedereinführung der Vermögenssteuer
Neues interaktives Tool “Zeitstrahl der Ungleichheit“ zeigt zementierte Vermögensverhältnisse – untere 50 Prozent werden zunehmend abgehängt.
Berlin, 24.03.2025. Die Vermögen wachsen – aber das Kuchenstück der unteren Hälfte wird dabei immer kleiner. Das zeigt ein neues interaktives Tool des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Der Verband fordert angesichts der ungewissen Zukunft des Solidaritätszuschlags eine Wiedereinführung der Steuer für Wohlhabende.
„Seit 1997 ist die Vermögensteuer ausgesetzt und Multi-Millionäre und Milliardäre werden dadurch bei ihrem Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens übermäßig geschont. Das reichste Prozent besaß seit Gründung der Bundesrepublik nie weniger als 20 Prozent des gesamten Vermögens in Deutschland. Unser ‘Zeitstrahl der Ungleichheit’ zeigt: Hätte Deutschland an der Vermögensteuer festgehalten, hätten dem Staat in den letzten Jahrzehnten Hunderte Milliarden Euro an Einnahmen mehr zur Verfügung gestanden. Geld, das für KiTas, Arbeitsmarktförderung oder sozialen Wohnungsbau hätte genutzt werden können“, so AWO-Präsident Michael Groß.
„Und jetzt droht der nächste finanzielle Schock: Sollte das Bundesverfassungsgericht am 26. März den Solidaritätszuschlag kippen, fehlen dem Bundeshaushalt 2025 weitere 12,5 Milliarden Euro. Falls das Gericht sogar eine Rückzahlung aller seit 2020 erhobenen Beiträge fordert, reißt das ein 66,5-Milliarden-Euro-Loch in den Haushalt. Fakt ist: Die Reichsten bleiben reich und für die untere Hälfte der Vermögensverteilung gibt es kaum eine Chance, aufzuschließen. Parallel droht das Soziale finanziell hinter Verteidigung und öffentlicher Verkehrsinfrastruktur auf der Strecke zu bleiben. An der Wiedererhebung der Vermögensteuer führt daher kein Weg vorbei.“
Die Einnahmen aus der Vermögensteuer stehen laut Grundgesetz den Ländern zu, das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag kommt hingegen dem Bund zugute. „Aber“, so Groß weiter, „nicht nur die Länderhaushalte könnten eine Finanzspritze gut gebrauchen, auch der Bund braucht höhere Einnahmen, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken und damit unsere Demokratie zu sichern. Die Einnahmen aus einer verfassungskonformen Vermögensteuer müssen deswegen gerecht zwischen den föderalen Ebenen aufgeteilt werden.“
Hintergrund:
Am Mittwoch, den 26. März, verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer Verfassungsbeschwerde von FDP-Abgeordneten gegen den Solidaritätszuschlag, der seit den 1990er Jahren erhoben wird. Nach der letzten Steuerschätzung könnten durch ein Aus für den “Soli” 12,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2025 wegfallen. Das Gericht könnte dabei auch entscheiden, dass der Soli schon mit Auslaufen des Solidarpaktes II seit 2020 verfassungswidrig gewesen ist. Im schlimmsten Fall droht die Rückzahlung der gesamten Einnahmen seit 2020. Das wären nach Angaben des DIW zusätzliche 66,5 Milliarden Euro, die im Haushalt fehlen.
Der “Zeitstrahl der Ungleichheit” fasst Informationen rund um die Verteilung von Vermögen in Deutschland zusammen. Interessierte können sich hier ansehen, wie stark das Vermögen in Deutschland seit 1949 am oberen Rand konzentriert war – und was für die untere Hälfte der Vermögensverteilung übrigblieb. Der Vergleich zu anderen Industrieländern, die Einnahmen aus der Besteuerung großer Vermögen und die jeweils amtierende Regierungskonstellation ergänzen das Tool. Erklärtexte und -videos ordnen die Inhalte kritisch und historisch ein.
Zur Seite: https://awo.org/ungleiche-vermoegen/
Quelle für Aufkommen aus Soli https://www.diw.de/de/diw_01.c.925254.de/publikationen/diw_aktuell/2024_0098/solidaritaetszuschlag_abschaffen__spitzensteuersaetze_erhoehen.html#:~:text=November%202024%20%E2%80%93%20Am%2012.,Wiedervereinigung%20kaum%20noch%20zu%20begr%C3%BCnden.
AWO fordert Bekenntnis zum Sozialstaat
Koalitionsverhandlungen: Soziale Sicherheit darf nicht auf der Strecke bleiben – AWO fordert Bekenntnis zum Sozialstaat
Berlin, den 21. März 2025. Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) alle Beteiligten auf, den Sozialstaat zu stärken. Soziale Sicherheiten dürfen möglichen Einsparungsvorhaben nicht zum Opfer fallen. Die AWO kritisiert, dass die CDU/CSU nach den soeben im Bundestag beschlossenen Sondervermögen nun massive Einsparungen im Sozialen ankündigt. Viel zu hohe Sozialausgaben werden als Grund dafür genannt, alles auf den Prüfstand stellen zu wollen. Zukunftsorientierte Investitionen in Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit werden so jedoch infrage gestellt.
Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß: „Ein starker Sozialstaat macht unsere Gesellschaft widerstandsfähig gegenüber den Krisen der Gegenwart, ermöglicht sozialen Aufstieg und eine starke Demokratie. Die kürzlich beschlossenen Sondervermögen dürfen jetzt nicht dazu führen, dass der Sozialstaat zum Spielball von politischen Kompromissen wird. Sparen wir jetzt weiter beim Sozialen, ist jede vermeintliche äußere und innere Sicherheit auf tönernen Füßen gebaut. Einspardebatten dürfen nicht auf den schmalen Schultern jener Menschen geführt werden, die schon jetzt in ihrem Alltag sehr stark belastet sind. Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit müssen im Mittelpunkt der politischen Agenda stehen. Nur wenn wir den sozialen Zusammenhalt stärken, können wir auch die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und der Demokratie sichern.“
Bürgerschaftliches Engagement für Vielfalt und Solidarität muss gestärkt werden
AWO zum Internationalen Tag gegen Rassismus: Bürgerschaftliches Engagement für Vielfalt und Solidarität muss gestärkt werden
Berlin, den 20. März 2025. Anlässlich des morgigen Internationalen Tages gegen Rassismus betont die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Hass und Ausgrenzung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:
„Die jüngsten Entwicklungen in Deutschland und der Welt zeigen deutlich: Rassistische und diskriminierende Tendenzen gewinnen immer mehr an Raum. Es ist jetzt die Verantwortung aller, sich gegen diese Entwicklungen zu stellen. Wir alle sind gefragt, aktiv für Demokratie und gegen Ausgrenzung zu kämpfen. Die AWO steht an der Seite derjenigen, die Rassismus und Diskriminierung erleben müssen, und unterstützt jene, die für eine gerechte und diverse Gesellschaft eintreten. Wir rufen alle Menschen auf, sich uns anzuschließen.“
Die AWO sieht sich als festen Teil des demokratischen Widerstands gegen Ausgrenzung und Hass. Sie ruft dazu auf, das antifaschistische Engagement auszubauen. Dabei sei die Politik in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für solches Engagement zu ermöglichen.
„Die Politik ist jetzt gefragt, die viel beschworene wehrhafte Demokratie tatsächlich zu stärken und sich nicht in kurzsichtigem politischem Taktieren zum Steigbügelhalter demokratiezerstörender Rhetorik zu machen. Solidarität und Vielfalt sind keine leeren Begriffe, sondern die Grundlage unserer Demokratie. Eine vielfältige, freie Gesellschaft gibt es aber nicht von alleine. Sie braucht Rückendeckung gegen Anfeindungen von jenseits der bröckelnden Brandmauer – ideell und finanziell. Das Demokratiefördergesetz ist dafür zentral. Die neue Bundesregierung muss dieses Gesetz zwingend schnellstmöglich auf den Weg bringen, um Extremismusprävention und demokratisches Engagement zu stärken.“
Hintergrund:
Der Internationale Tag gegen Rassismus wird jährlich am 21. März begangen und wurde 1966 von den Vereinten Nationen https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen ausgerufen. Die internationalen Wochen gegen Rassismus finden vom 17. bis 31. März statt. Die Arbeiterwohlfahrt beteiligt sich deutschlandweit mit Aktionen und Veranstaltungen unter dem Motto #AWOgegenRassismus. Mehr dazu unter: https://awo.org/service/kampagnen/awo-gegen-rassismus/
Verbändebündnis fordert: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag!
Berlin, den 19.03.2025. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) unterstützt den gemeinsamen Appell von über 20 bundesweit aktiven Verbänden und Organisationen für notwendige Reformen: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag! Der Appell fordert den Vorrang des Kindeswohls, die konsequente Umsetzung von Gewaltschutz sowie die Gleichwertigkeit von Betreuungsmodellen im Unterhaltsrecht. Es heißt darin unter anderem:
„Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden.“
Zu den Unterzeichnenden gehören neben der Arbeiterwohlfahrt u.A. das deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Juristinnenbund und die Frauenhauskoordinierung.
Der gesamte Appell: https://awo.org/pressemeldung/zeitgemaesses-familienrecht-koalitionsvertrag/
AWO fordert Verteilungsgerechtigkeit für echte Geschlechtergerechtigkeit
Zum Internationalen Frauentag und Equal Pay Day: AWO fordert Verteilungsgerechtigkeit für echte Geschlechtergerechtigkeit
Berlin, 06. März 2025. Geschlechtergerechtigkeit und ökonomische Gleichstellung sind untrennbar miteinander verbunden. Anlässlich des Internationalen Frauentags und des Equal Pay Days fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Frauen- und Gleichstellungspolitik zur Priorität zu machen und Geschlechtergerechtigkeit durch eine gerechte Verteilung von Ressourcen aktiv voranzubringen. Solange die Sorgearbeit finanziell nicht anerkannt und Erwerbsarbeit von Frauen systematisch geringer geschätzt wird, bleibt echte Gleichberechtigung unerreichbar, so der Verband. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:
"In einem gesellschaftlichen und politischen Klima, das zunehmend rechts-konservativ und antifeministisch geprägt ist, braucht es den klaren politischen Willen, Geschlechtergerechtigkeit durchzusetzen. Dazu müssen insbesondere die Perspektiven von Frauen in der Politik angemessen berücksichtigt werden. Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Parlament, der derzeit nur knapp ein Drittel der Abgeordneten ausmacht, ist dies eine besondere Herausforderung", erklärt Sonnenholzner.
Die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen ist eine der großen Hürden für Gleichstellung. Frauen sind überdurchschnittlich häufig in systemrelevanten, aber schlecht vergüteten Berufen tätig, die Bezahlung ist zudem ungleich. Zwar ist der Gender Pay Gap nach vier Jahren Stagnation um zwei Prozentpunkte auf 16 % gesunken, doch bleibt Deutschland mit diesem Wert hinter dem europäischen Durchschnitt von 13 % zurück.
Diese Ungleichheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen: Frauen leisten den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Eine unzureichende Betreuungsinfrastruktur zwingt viele Frauen in Teilzeit oder Minijobs, während steuerliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting tradierte Rollenbilder festigen – mit massiven Folgen für wirtschaftliche Unabhängigkeit, Karrierechancen und Rente von Frauen.
"Wer über Frauenrechte spricht, muss auch über faire Löhne, eine gerechte Verteilung und finanzielle Absicherung von Sorgearbeit sowie eine Reform der Steuer- und Sozialpolitik sprechen. Die Politik ist gefordert, strukturelle Benachteiligungen konsequent abzubauen und endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, die echte Geschlechtergerechtigkeit und Wahlfreiheit in der Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen", so Sonnenholzner, „Ohne Equal Pay gibt es keine Gleichstellung. Es ist Zeit zu handeln."
Wahlergebnis ist ein Warnschuss für die demokratischen Parteien!
Der Warnschuss des Wahlergebnisses sollte für die demokratischen Parteien der Startschuss sein, die Herausforderungen für unser Zusammenleben zu lösen
„Die gute Nachricht des Wahlsonntags lautet: Mehr als 80 Prozent der Wähler*innen in NRW haben für die Demokratie gestimmt. Angesichts eines teilweise populistischen und Vorurteile schürenden Wahlkampfes ist das ein positives Signal für den Zusammenhalt in NRW“, bewertet Britta Altenkamp (Vorsitzende der AWO NRW) das Wahlergebnis in Nordrhein-Westfalen. Bis zur Schließung der Wahllokale hatte auch die Arbeiterwohlfahrt in ihren Kampagnen mit dem Slogan „AWO wählt Demokratie“ für die Stimmabgabe geworben.
Dennoch sei das Wahlergebnis auch eine Mahnung. Es helfe niemandem weiter, sich über das Abschneiden einer vermeintlichen Alternative aufzuregen. Wichtiger sei es, so Altenkamp, die Ursachen für diese Wahlentscheidung zu bekämpfen. „Dafür ist die Arbeiterwohlfahrt Partnerin der demokratischen Parteien“, stellte die AWO-Vorsitzende klar.
Das setze allerdings voraus, dass die Bundespolitik die Herausforderungen auch tatsächlich lösen will, erwartet Britta Altenkamp und verweist auf Nachwahlbefragungen, die deutlich machen, dass soziale Sicherheit und Zuwanderung die wichtigsten Gründe für die Wahlentscheidung waren. „Niemand erwartet übermorgen den großen Wurf für bezahlbare Pflege und mehr Solidarität in der Sozialversicherung. Aber die geschäftsführende Bundesregierung und die demokratischen Fraktionen können schon heute beweisen, dass sie unsere Zukunft demokratisch gestalten wollen“, so die AWO Vorsitzende und verweist auf den ungeklärten Bundeshaushalt.
„Um unsere Angebote etwa für eine gelingende Integration und die Zukunftssicherung des deutschen Arbeitsmarktes aufrechterhalten zu können, können wir nicht warten, bis irgendwann Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind und dann später ein Bundeshaushalt verabschiedet wird“, mahnt die Vorsitzende der AWO NRW: „Allein bei der AWO am Niederrhein und im Westlichen Westfalen fehlen Mittel in Höhe von 620.000 Euro für die Migrationsfachdienste und auch von den bewährten Berufssprachkursen könnten im Vergleich zu 2024 nur noch 30 Prozent starten. Mit diesen Kürzungen wird Integration nicht gelingen und weiterhin Wasser auf die Mühlen der Populisten sein. “
Der Warnschuss des Wahlergebnisses sollte für die demokratischen Parteien der Startschuss sein, die Herausforderungen für unser Zusammenleben zu lösen, so Britta Altenkamp: „Dass sie dazu bereit sind, können sie schon vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen unter Beweis stellen“.
Rechtsdruck im Bundestag!!!
Rechtsruck im Bundestag: AWO alarmiert angesichts der Wahlergebnisse
Berlin, 24.02.2025. Der Deutsche Bundestag rückt nach Rechts: Mit zweistelligen Zugewinnen verdoppelte die AfD ihren Stimmenanteil bei der gestrigen Bundestagswahl. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist das Wahlergebnis Grund zur Sorge und Mahnung, zu handeln.
“Das Ergebnis der extremen Rechten bei der Bundestagswahl ist leider keine Überraschung. Ein Schock und eine große Gefahr ist es trotzdem”, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. “Dass gestern über 20 Prozent der Wähler*innen ihr Kreuz bei einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei gemacht haben, ist eine Zäsur, da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.”
Die großen Zukunftsfragen der sozialen Sicherheit und des sozialen Aufstiegs seien im Wahlkampf viel zu wenig diskutiert worden. Dass sich dies auf das Wahlergebnis auswirke, sei logisch, so AWO-Präsident Michael Groß: “Wenn es den demokratischen Parteien nicht gelingt, die echten Probleme, denen die Menschen tagtäglich begegnen, zu thematisieren, und manche von ihnen stattdessen sogar mit den Rechtsextremen gemeinsame Sache machen, dann darf man sich über dieses Ergebnis nicht wundern.”
Nun gelte es, dass demokratische Parteien eine verlässliche, zukunftsgerichtete Regierung bilden und dabei klar eine soziale, solidarische Politik vereinbarten: “Die einzig richtige Antwort auf das Erstarken der AfD ist es, das zu stärken, was uns zusammenhält: den Sozialstaat und damit das Versprechen, dass niemand allein gelassen, niemand zurückgelassen wird. Dazu gehören eine konsequente Armutsbekämpfung, massive Investitionen in Menschen, deren Bildung und Gesundheit, in die Quartiere, in denen sie leben, und bezahlbares Wohnen. Um die Zukunft gestalten zu können, wird eine sozial gerechte Steuerpolitik genau wie eine Abschaffung der Schuldenbremse nötig sein”, so Groß.
Kathrin Sonnenholzner ergänzt: “Als AWO stehen wir bereit, Lösungen für diese Krise der Demokratie zu diskutieren. Wir stehen auch an der Seite derer, die befürchten müssen, die Folgen dieses Ergebnisses persönlich zu spüren. Wir erwarten von allen demokratischen Parteien, dass sie sich zum Sozialstaat und den ihn tragenden Institutionen bekennen.”
Bundesfreiwilligendienst gefährdet!
Plätze im nächsten Jahrgang nicht gesichert
Berlin, den 20. Februar 2025. Gestern wurde bekannt, dass der Fortbestand des Bundesfreiwilligendienstes akut gefährdet ist. Anders als zunächst angekündigt, seien die Platzkontingente für das Haushaltsjahr 2026 nicht gesichert. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:
„Wieder einmal lässt die Bundesregierung junge Menschen im Regen stehen und hält sich nicht an die Zusagen, die Freiwilligendienste bedarfsgerecht auszustatten. Unsere Zahlen zeigen, dass wir schon in wenigen Wochen keine neuen Bundesfreiwilligendienst-Vereinbarungen mit Engagierten mehr abschließen können, weil im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für 2026 nicht genügend Reserven zur Verfügung stehen. Damit werden Menschen enttäuscht, die sich ein Jahr lang als Freiwillige für die Gesellschaft engagieren wollen, aber keinen Platz bekommen. Diese Entwicklung bedroht aber auch grundsätzlich den Bundesfreiwilligendienst in seiner Existenz, denn das System bricht zusammen, wenn erst mit einem neuen Haushaltsbeschluss wieder Gelder bereitgestellt werden. Wann dieser Beschluss erfolgen wird, ist derzeit nämlich unklar. Das ist ein Offenbarungseid und vertieft die Verunsicherung und das Gefühl des Nicht-Gesehen-Werdens der jungen Generation. Wir werden daran erinnern, wenn die nächste populistische Debatte um einen sozialen Pflichtdienst aufgemacht wird.“
Arbeiterwohlfahrt fordert konsequente Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit
Berlin, den 17. Februar 2025. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gleichstellungspolitische Forderungen an die künftige Bundesregierung formuliert. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:
„Die Bundestagswahl 2025 wird auch für die Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft eine Richtungsentscheidung sein. Die neue Bundesregierung muss Frauen- und gleichstellungspolitische Themen zur Priorität machen und sich für eine gleichberechtigte und gerechte Gesellschaft einsetzen. Dazu gehören vor allem die konsequente Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Bereich sexueller und reproduktiver Rechte und der schnelle bedarfsgerechte Ausbau des Schutzes vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.“
Eine zentrale Forderung der AWO ist die vollständige Streichung des §218 StGB. Noch immer macht er das selbstbestimmte Beenden einer Schwangerschaft zu einer Straftat – mit weitreichenden Folgen.
„§218 kriminalisiert und stigmatisiert ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, gleichermaßen. Die Streichung würde nicht nur die Kriminalisierung und Diskriminierung beenden, sondern auch die medizinische Versorgung verbessern: Schwangerschaftsabbrüche könnten als reguläre Gesundheitsleistung anerkannt und von den Krankenkassen übernommen werden. Die nächste Bundesregierung muss sicherstellen, dass alle Schwangeren angemessen versorgt und unterstützt werden“, so Sonnenholzner.
Auch beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gibt es dringenden Handlungsbedarf, so der Wohlfahrtsverband. Zwar wurde am Ende dieser Legislatur mit dem Gewalthilfegesetz ein Meilenstein erreicht, doch das reiche nicht aus: „Das verabschiedete Gewalthilfegesetz bleibt hinter den Forderungen zurück, die für eine bedarfsgerechte Unterstützung von Betroffenen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt notwendig wären. Wir brauchen ein Hilfesystem, das alle Betroffenen schützt – Frauen ebenso wie trans, inter und nicht-binäre Personen“, so Sonnenholzner.
Die Arbeiterwohlfahrt hat zur Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, darunter die Streichung des §218 StGB sowie ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Mehr dazu hier: https://awo.org/service/kampagnen/awowaehltdemokratie/
AWO fordert gerechte Migrationspolitik
Berlin, den 03. Februar 2025. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert eine Rückkehr zu einer europarechts- und grundgesetzkonformen Migrationspolitik und beteiligt sich am gemeinsamen Appell von 145 Bundes- und Landesorganisationen zum heutigen 37. Parteitag der CDU. Angesichts der anstehenden Bundestagswahlen warnt die AWO eindringlich vor den Folgen populistischer Symbolpolitik für die gesamte Gesellschaft. Dazu erklärt AWO Präsident Michael Groß:
„In der vergangenen Woche wurde die Brandmauer gegen Rechts allein aus wahltaktischen Motiven niedergerissen. Wir sind noch immer entsetzt und fassungslos, dass eine der wichtigsten Übereinkünfte nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes für etwas so Kurzsichtiges wie die Hoffnung auf persönlichen politischen Vorteil aufgekündigt wurde. Es ist beschämend, wie sehr Teile der Politik sich von rechten Brandstiftern treiben lassen.
Wir erwarten von allen Politiker*innen der demokratischen Parteien, sich dem entgegenzustellen. Statt auf Abschreckung und Ausgrenzung zu setzen, sollte Deutschland als Vorbild für Humanität und Pragmatismus vorangehen. Eine humane Migrationspolitik und der Ausbau öffentlicher Daseinsvorsorge sind keine Gegensätze, sondern unverzichtbare Bausteine für eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft. Wozu der verantwortungslose Gesetzentwurf von CDU und CSU geführt hätte, wenn am Freitag eine Mehrheit zustande gekommen wäre, haben wir aufgeschrieben. Unser Faktencheck zeigt: Der Entwurf hätte kein Problem gelöst, aber viel verschlechtert.”
Die Arbeiterwohlfahrt hat zur Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, darunter ein gerechtes Asyl- und Aufnahmesystem in Deutschland und Europa und Regelleistungen für Geflüchtete. Mehr dazu hier: https://awo.org/service/kampagnen/awowaehltdemokratie/
Zum gemeinsamen Appell: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2025_02_Gemeinsamer-Appell-zum-CDU-Parteitag.pdf
Arbeiterwohlfahrt begrüßt Gewalthilfegesetz und sieht weiteren Handlungsbedarf
Berlin, den 3. Februar 2025. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt begrüßt das am Freitag verabschiedete Gewalthilfegesetz. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:
„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein, auf den Aktivist*innen seit Jahrzehnten hingearbeitet haben. Bislang sind Schutz, Hilfe und Beratung freiwillige Leistungen und daher für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nahezu ein Glücksfall – je nach Region und finanzieller Ausstattung der Kommune gibt es sie, oder eben auch nicht. Deswegen begrüßen wir nicht nur die geplante finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Hilfesystems, sondern vor allem den Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.“
Der Bund will sich für den Ausbau des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2036 finanziell engagieren, um zusätzliche Plätze und Beratungsangebote zu schaffen. Ein geplanter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe soll ab Januar 2032 in Kraft treten.
Die AWO sieht dennoch weiter Handlungsbedarf: „Für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen gilt der Rechtsanspruch nicht, obwohl auch sie häufig Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Dass wir zudem auf den Rechtsanspruch noch mehr als ein halbes Jahrzehnt warten sollen, ist unverständlich. Schon jetzt reichen Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen nicht einmal ansatzweise für alle Betroffenen. Wir brauchen dringend einen sofortigen Ausbau – auch an Präventionsangeboten. Es ist gut, die Feuerwehr aufzustocken – noch besser wäre es, das Entstehen von Bränden einzudämmen", so Sonnenholzner.
Zukunftsfeste Eingliederungshilfe muss sich an den Bedarfen der Menschen orientieren
Zukunftsfeste Eingliederungshilfe muss sich an den Bedarfen der Menschen orientieren, nicht an der Kassenlage der Kommunen
Auf Initiative von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigte sich der nordrhein-westfälische Landtag mit der Zukunft der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Ein Ziel ist es, dass Länder und Kommunen bei den dynamischen Kostenentwicklungen seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes und des Angehörigen-Entlastungsgesetzes nicht allein gelassen werden.
„Das ist richtig und wichtig. Denn die Postleitzahl und die Kassenlage der Kommunen und Landschaftsverbände dürfen nicht darüber entscheiden, welche Unterstützung Menschen mit Behinderung erfahren und welche Teilhabechancen ihnen eröffnet werden“, so Michael Rosellen (Vorstand beim AWO Bezirksverband Niederrhein).
Gleichzeitig mahnt Michael Rosellen an, „dass die vorliegenden Instrumente im Rahmenvertrag SGB IX endlich in die Anwendung kommen müssen. Der Rahmenvertrag sorgt bereits dafür, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu notwendigen Teilhabeleistungen erhalten und regelt klar die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Trägern. Das Rad muss also nicht neu erfunden, es muss nur endlich ins Rollen gebracht werden.“